Projektförderung
Mit der Projektförderung unterstützen wir die Durchführung von einzelnen Projekten und Veranstaltungen der freien Kulturarbeit.
Einzelpersonen, Gruppen, Vereine und sonstige Zusammenschlüsse ohne festgelegte Organisationstruktur können einen Projektantrag stellen.
Sie müssen ihren Lebens- oder Arbeitsmittelpunkt in Fürth oder dem Großraum Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach haben und in besonderem Maß zum kulturellen Leben in Fürth beitragen oder das kulturelle Leben Fürths an anderen Orten sichtbar machen.
Die Projektförderung dient der Deckung von Ausgaben der Zuschussempfängerinnen und -empfänger für einzelne, genau bestimmte und sachlich abgegrenzte, befristete, kulturelle Veranstaltungen und Vorhaben, hierzu zählen auch Veranstaltungsreihen und Publikationen. Recherchen und Weiterbildungen sind ebenfalls förderfähig, sofern diese das Ziel haben, das kulturelle Leben der Stadt Fürth zu bereichern und während des Prozesses oder im Nachgang für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich sind.
Folgende Vorhaben werden nicht gefördert:
- Kommerzielle Veranstaltungen (gewinnorientierte Maßnahmen oder gewerbliche Zwecke)
- Benefiz-Veranstaltungen
- Investitionen und Anschaffungen
- Veranstaltungen oder Projekte, die in der budgetären Verantwortung anderer städtischer Ämter liegen. Eine Doppelförderung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Für Projekte zur Kulturellen Bildung ist KUBIK (Kulturelle Bildung in Kooperation) zuständig, das gilt insbesondere für Kulturprojekte in Schulen, Kitas und Horten. - Kulturprojekte, im Rahmen der Jugendarbeit wie auch das Jugend- und Soziokulturbudget sind in Fürth beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Abteilung Jugendarbeit) angesiedelt.
- Für Interkulturelle Vereine ist in der Regel das Büro für Migration und Vielfalt zuständig.
Ein Antrag zur Projektförderung kann jederzeit vor Projektbeginn über das Serviceportal der Stadt Fürth gestellt werden. Jedoch sollten mindestens vier Wochen Bearbeitungszeitraum eingeplant werden. Abgesehen von fortlaufenden Reihen können bereits begonnene Projekte nicht gefördert werden.
Über die Anträge bis 5.000 Euro entscheidet das Kulturamt in einem Gremium aus drei Personen auf Grundlage der Kulturförderrichtlinien. Bei Projekten bis 30.000 Euro wird das Kulturreferat und über 30.000 Euro der Stadtrat/Kulturausschuss miteinbezogen.
- Der Antrag und später auch der Verwendungsnachweis müssen termingerecht und vollständig eingereicht werden.
- Das Vorhaben muss einen Bezug zu Fürth haben oder in Fürth stattfinden.
- Das Projekt muss während des Prozesses oder im Nachgang für die allgemeine Öffent-lichkeit zugänglich sein und einen kulturellen Schwerpunkt aufweisen.
- Förderungswürdig sind Vereine, Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen, die sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.
Die verfügbaren Fördermittel sind begrenzt (jährlich 35.000 Euro). Dies erfordert eine Prioritätensetzung bei der Auswahl der gestellten Anträge. Je mehr der inhaltlichen Kriterien erfüllt sind, desto größer sind die Chancen für eine Förderung.
Machbarkeit: Das Vorhaben ist angemessen budgetiert, der Finanzierungsplan ist seriös, die Umsetzung ist im vorgesehenen Rahmen mit den angegebenen Beteiligten realistisch.
Qualität: Das Vorhaben vermag künstlerisch und inhaltlich zu überzeugen, die gewählte Umsetzung und beabsichtigte Wirkung sind stimmig. Die erforderlichen Kompetenzen der Beteiligten zu einer gekonnten Umsetzung sind durch künstlerischen Werdegang und/oder erkennbares Entwicklungspotenzial vorhanden.
Relevanz/Öffentliches Interesse: Das Vorhaben ist von öffentlichem Interesse, greift ein inhaltlich aktuelles Anliegen auf oder trägt zur kulturellen und ästhetischen Bildung bei.
Resonanz/Ausstrahlung: Das Vorhaben stößt auf Interesse beim Publikum oder in Fachkreisen, ist in den Medien präsent oder erreicht eine überregionale Ausstrahlung.
Innovationsgehalt/Risikobereitschaft: Das Vorhaben ist von der Idee her neu und eigenständig, regt zu ungewohnten Sichtweisen an, geht bezüglich Umsetzung und/oder der Zusammenarbeit neue Wege, Mut zum Risiko ist spürbar.
Nachhaltigkeit: Das Vorhaben berücksichtigt mögliche ökologische, wirtschaftliche oder soziale Folgen, verspricht eine anhaltende Wirkung oder hat das Potenzial, dass sich etwas weiterentwickelt.
Zuschüsse aus der Projektförderung werden grundsätzlich erst im Nachhinein, nach Abgabe des Verwendungsnachweises ausbezahlt. Dieser ist nach Abrechnung, spätestens acht Wochen nach Projektende zu erbringen. Bei einer Förderung bis 500 Euro reicht die Vorlage eines kurzen Sachberichts über die Durchführung des Projekts.