Sportförderung und Zuschüsse
Die Stadt Fürth unterstützt Sportvereine mit verschiedenen Förderungen und Zuschüssen.
Voraussetzungen für die Sportförderung
Unsere Vereine sind der wichtigste Träger des umfassenden Sportangebots in der Kleeblattstadt. In Anerkennung seiner gesundheitlichen, erzieherischen, sozialen und gesamtgesellschaftlichen Bedeutung fördern wir deshalb den Breitensport. Wir fördern Sportvereine und -organisationen, wenn sie die vier nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Eingetragener, gemeinnütziger Sportverein mit Sitz im Stadtgebiet Fürth
- Mitgliedschaft im Forum des Fürther Sports
- Mitgliedschaft im Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) oder einem anderen anerkannten Fachverband (zum Beispiel im Deutscher Alpenverein, im Behinderten- und Re-habilitationssportverband Bayern oder im Bayerischer Sportschützenbund)
- Jährliche digitale Vorlage des Formblatts Vereinskennzahlen (Das Passwort für das Formblatt Vereinskennzahlen erhalten alle Sportvereine des Forums des Fürther Sports mit dem jährlichen Jahresanfangsschreiben)
Die Antragstellung erfolgt für alle Zuschüsse digital über die Antragsplattform (Das Passwort für die Antragsplattform erhalten alle Sportvereine des Forums des Fürther Sports mit dem jährlichen Jahresanfangsschreiben). Die Vergabe der Mittel ist in den Sportförderrichtlinien der Stadt Fürth geregelt.
Kontakt
Förderungen und Zuschüsse mit Fristen
Der Zuschuss zu Investitionsmaßnahmen (Sportförderrichtlinien Nr. 3) sieht Zuschüsse für bauliche Maßnahmen und für die Anschaffung von Pflege- und Großgeräten für Sportstätten vor. Die Maßnahmen und Anschaffungen müssen der Bestandssicherung oder -entwicklung der Infrastruktur für den Breiten- und Leistungssport dienen. Der Zuschuss beträgt maximal 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Antragsstellung erfolgt über die Antragsplattform und muss bis 1. März des jeweiligen Jahres erfolgen. Die Nachreichung des Formblatts Vereinskennzahlen ist bis 31. Mai des laufenden Jahres möglich. Wichtige Informationen zu den Förderungsvoraussetzungen und den benötigten Unterlagen finden Sie in den Sportförderrichtlinien.
(Das Passwort für die Antragsplattform erhalten alle Sportvereine des Forums des Fürther Sports mit dem jährlichen Jahresanfangsschreiben.)
Beim Mitglieds- und Betriebszuschuss (Sportförderrichtlinien Nr. 2.1) erhält jeder förderfähige Verein einen bestimmten Zuschussbetrag pro Mitglied und je eigener Sportanlage. Die Beträge sind in den Sportförderrichtlinien nachzulesen und werden auf Antrag, der auf der Antragsplattform ausgefüllt werden muss, ausbezahlt. Die Antragsfrist ist der 1. März des jeweiligen Jahres.
(Das Passwort für die Antragsplattform erhalten alle Sportvereine des Forums des Fürther Sports mit dem jährlichen Jahresanfangsschreiben.)
Der Zuschuss der städtischen Vereinspauschale (Sportförderrichtlinien Nr. 2.2) wird pro Mitgliedereinheit und Übungsleitungslizenz berechnet und orientiert sich an der staatlichen Vereinspauschale. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Details dazu finden Sie in den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern.
Beim Wassersportzuschuss (Sportförderichtlinien Nr. 2.5) erhalten Vereine, die Schwimmsport betreiben, einen Zuschuss für die Kosten der Eintrittsgelder im Rahmen der sportlichen Nutzung der Hallen- und Freibäder in der Stadt Fürth. Der Zuschuss wird auf Antrag ausgezahlt. Die Antragsstellung erfolgt bis 31. Oktober des jeweiligen Jahres unter Anlage aller Quartalsabrechnungen der infra fürth holding GmbH des Vorjahres über die Antragsplattform.
(Das Passwort für die Antragsplattform erhalten alle Sportvereine des Forums des Fürther Sports mit dem jährlichen Jahresanfangsschreiben.)
Zur Unterstützung innovativer und zukunftsweisender Vereinsprojekte (etwa in den Bereichen Integration, Inklusion, Kooperationen oder Nachhaltigkeit) können sich Vereine für die Projektförderung (Sportförderrichtlinien Nr. 2.6) bewerben. Die Projekte müssen in den jeweils vorangegangenen zwei Jahren gestartet oder durchgeführt worden sein. Die Antragsstellung erfolgt bis 31. Oktober des jeweiligen Jahres über die Antragsplattform.
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Als Anerkennung für hervorragende sportliche Leistungen sieht die Stadt Fürth einmal jährlich Ehrungen (Sportförderrichtlinien Nr. 4) für erfolgreiche Einzelsportlerinnen und -sportler, Mannschaften sowie verdiente ehrenamtliche Personen aus dem Fürther Sport vor. Anträge zur Ehrung sind vom Verein digital über die Antragsplattform zu stellen. Die Antragsfrist ist der 31. Oktober des jeweiligen Jahres; sollten zu dem Zeitpunkt noch Meisterschaften ausstehen, bitten wir um Mitteilung an das Amt für Sport und Gesundheitsförderung.
Dabei gelten für Sportlerinnen und Sportler sowie Mannschaften folgende Ehrungskriterien:
- Teilnahme an den Olympischen Spielen
- Weltmeisterschaft oder Europameisterschaft Platz 1 bis 6
- Deutsche Meisterschaft (ab 18 Jahren) Platz 1 bis 3
- Deutsche Meisterschaft (Jugend bis 18 Jahre) Platz 1 bis 6
- Internationale Deutsche Meisterschaft oder fremder Nationen Platz 1 bis 3
- Olympia-, Welt-, Europa- und Deutsche Rekorde
- Aufstieg in die höchste nationale Liga oder vergleichbare Leistung
Ehrungskriterien ehrenamtlicher Personen:
- Ehrennadel in Silber: Personen, die sich in herausragender Weise für den Fürther Sport an verantwortungsvoller Stelle verdient gemacht haben
- Ehrennadel in Gold: Personen, denen die silberne Ehrennadel vor mindestens zehn Jahren verliehen wurde und die immer noch ehrenamtlich aktiv sind
Förderungen und Zuschüsse ohne Fristen
Beim Jubiläumszuschuss (Sportförderrichtlinien Nr. 2.3) erhalten Vereine je 25-jährigem Jubiläum eine Zuwendung, die sich nach Mitgliederzahl und dem jeweiligen Jubiläum bemisst. Die Antragsstellung ist unterjährig möglich und erfolgt über die Antragsplattform.
(Das Passwort für die Antragsplattform erhalten alle Sportvereine des Forums des Fürther Sports mit dem jährlichen Jahresanfangsschreiben.)
Der Fahrtkostenzuschuss (Sportförderrichtlinien Nr. 2.4) kann für die Wegstrecke innerhalb Deutschlands für offizielle Welt-, Europa- und Deutsche Meisterschaften beantragt werden. Die Antragsstellung ist unterjährig möglich und erfolgt unter Anlage der Teilnahmebestätigung über die Antragsplattform.
(Das Passwort für die Antragsplattform erhalten alle Sportvereine des Forums des Fürther Sports mit dem jährlichen Jahresanfangsschreiben.)
Der Zuschuss für Notlagen (Sportförderrichtlinien Nr. 2.7) dient der finanziellen Hilfe bei kurzfristig eintretenden Notlagen. Die zur Verfügung gestellten Mittel sollen vorwiegend für die Sicherstellung des Sportbetriebs eingesetzt werden. Die Antragstellung ist über die Antragsplattform unter Anlage der erwarteten Kosten für Schadensbehebung (im Regelfall Kostenvoranschlag) möglich. Eine Antragsfrist besteht nicht, die Antragstellung soll schnellstmöglich nach Eintritt des Schadenfalls erfolgen.
(Das Passwort für die Antragsplattform erhalten alle Sportvereine des Forums des Fürther Sports mit dem jährlichen Jahresanfangsschreiben.)