Anmeldung Grund-Schulen in Fürth
Die Anmeldung für die ersten Klassen von den Grund-Schulen in Fürth ist am Freitag, 21. März 2025.
Ihr Kind ist bis zum 30. September 2025 6 Jahre alt?
Dann muss Ihr Kind in die Schule gehen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: BayEUG Art.
Ein Kind muss in die Schule gehen?
Dann müssen die Eltern das Kind an einer Grund-Schule anmelden.
Die Grund-Schule ist in der Nähe von der Wohnung von dem Kind.
Die Grund-Schule kann eine öffentliche Schule sein.
Oder die Grund-Schule kann eine private Schule sein.
Manche Kinder brauchen besondere Hilfe.
Das Fach-Wort ist:
Sonder-Pädagogischer Förder-Bedarf.
Die Eltern können diese Kinder auch an einer Förder-Schule anmelden.
Die Förder-Schule muss für das Kind gut sein.
Die Förder-Schule kann eine öffentliche Schule sein.
Oder die Förder-Schule kann eine private Schule sein.
Ihr Kind ist schon im letzten Jahr 6 Jahre alt geworden?
Aber Ihr Kind durfte im letzten Jahr noch nicht in die Grund-Schule gehen?
Zum Beispiel weil:
- Ihr Kind nicht gesund war.
- Ihr Kind Probleme mit dem Lernen hatte.
Dann haben Sie einen Brief bekommen.
In dem Brief steht:
Ihr Kind darf noch nicht in die Grund-Schule gehen.
Sie müssen den Brief bei der Anmeldung zeigen.
Manche Kinder werden zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 6 Jahre alt.
Die Eltern müssen diese Kinder an der Schule anmelden.
Das ist genauso wie bei allen anderen Kindern.
Die Schule gibt den Eltern Infos.
Die Schule sagt den Eltern:
Die Schule ist gut für Ihr Kind.
Die Schule ist noch nicht gut für ihr Kind.
Die Eltern müssen dann entscheiden.
Die Eltern müssen dann der Schule bis zum 10. April 2024 einen Brief schreiben.
In dem Brief muss stehen:
Unser Kind soll dieses Jahr in die Schule gehen.
Oder: Unser Kind soll erst nächstes Jahr in die Schule gehen.
Die Eltern müssen ihr Kind in der Schule anmelden.
Auch wenn die Eltern ihr Kind später in die Grund-Schule schicken wollen.
Die Eltern sollen eine Beratung über Förder-Möglichkeiten bekommen.
Die Schul-Leitung entscheidet:
Darf das Kind später in die Grund-Schule gehen?
Manche Kinder werden zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2025 6 Jahre alt.
Diese Kinder können auch in die Schule gehen.
Dafür müssen die Kinder:
- körperlich bereit sein
- sozial bereit sein
- geistig bereit sein.
Das heißt:
Die Kinder müssen gut im Unterricht mitmachen können.
Die Eltern müssen einen Antrag schreiben.
Und es muss ein Gutachten von einem Schul-Psychologen geben.
In dem Gutachten muss stehen:
Das Kind kann in die Schule gehen.
Die Eltern können den Antrag auch schon vorher machen.
Das heißt:
Die Eltern können den Antrag auch schon im letzten Kita-Jahr machen.
Sie müssen Ihr Kind immer in der Sprengel-Schule anmelden.
Die Sprengel-Schule ist die Schule in Ihrer Nähe.
Sie wollen Ihr Kind in einer anderen Schule anmelden?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Dann kann ein Kind auf eine andere Grund-Schule gehen.
Es muss aber einen wichtigen Grund geben.
Den Antrag bekommen Sie von der Schul-Leitung.
Sie müssen auch einen Nachweis dazu geben.
Zum Beispiel:
- eine Arbeits-Platz-Bescheinigung
- oder eine Bescheinigung von der Schule.
Sie müssen den Antrag bei der Sprengel-Schule abgeben.
Bitte geben Sie den Antrag so schnell wie möglich ab.
Spätestens am 8. April 2025.
Die Anmeldung für die ersten Klassen von den Grund-Schulen in Fürth ist am Freitag, 21. März.
Die Eltern sollen mit dem Kind zur Schul-Anmeldung kommen.
Das ist nicht immer möglich.
Dann können die Eltern das Kind auch vorher schriftlich anmelden.
Die Eltern müssen das Kind aber bis zum 1. Juni 2025 persönlich anmelden.
Die Eltern müssen die Kinder in der Schule anmelden.
Dafür müssen die Eltern bestimmte Infos geben.
Die Infos stehen auf dem Anmelde-Blatt.
Die Eltern müssen auch bestimmte Dokumente zeigen.
Zum Beispiel:
die Geburts-Urkunde von dem Kind
Sie müssen auch einen Info-Bogen von der Kita mitbringen.
Der Info-Bogen heißt: Informations-Bogen für die Grund-Schule.
Sie müssen auch zeigen:
Ihr Kind hat die Einschulungs-Untersuchung gemacht.
Die Einschulungs-Untersuchung wird von einem Arzt oder einer Ärztin gemacht.
Die Untersuchung ist wichtig für die Schule.
Vielleicht hat Ihr Kind die Untersuchung noch nicht gemacht.
Dann müssen Sie zeigen:
Ihr Kind hat die U9 gemacht.
Die U9 ist eine Untersuchung von einem Arzt oder einer Ärztin.
Sie müssen auch zeigen:
Ihr Kind hat eine Impfung gegen Masern bekommen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 20 Infektions-Schutz-Gesetz.
Vielleicht spricht Ihr Kind kein Deutsch als Mutter-Sprache.
Dann müssen Sie auch zeigen:
Ihr Kind war in einer Kita oder in einem Vor-Kurs.
Vielleicht haben mehrere Personen das Sorge-Recht für ein Kind.
Dann müssen alle Personen mit der Anmeldung einverstanden sein.
Eine Person mit Sorge-Recht muss auf dem Anmelde-Blatt unterschreiben.
Das zeigt:
Alle sind mit der Anmeldung einverstanden.
Vielleicht ist das nicht sicher.
Oder das Kind soll früher in die Schule gehen.
Dann muss eine zweite Person mit Sorge-Recht auch unterschreiben.
Vielleicht leben die Eltern getrennt.
Dann müssen die Eltern einen Sorge-Rechts-Bescheid zeigen.
Vielleicht lebt das Kind in einem Heim.
Dann kann die Leitung vom Heim das Kind anmelden.
Manche Schüler und Schülerinnen gehören zu einer Religion.
Dann müssen sie den Religions-Unterricht besuchen.
Manche Schüler und Schülerinnen gehören zu keiner Religion.
Oder es gibt keinen Religions-Unterricht für ihre Religion.
Dann müssen sie den Ethik-Unterricht besuchen.
Ihr Kind soll trotzdem den Religions-Unterricht besuchen?
Dann müssen Sie einen Antrag schreiben.
Eltern müssen ihr Kind in der Schule anmelden.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Art. 119 Abs. 1 BayEUG.
Die Eltern machen das nicht?
Dann müssen sie Geld bezahlen.
Die Schul-Leitung entscheidet:
Darf ein Kind in die Grund-Schule gehen?
Die Schul-Leitung kann auch sagen:
Das Kind muss einen Test machen.
Der Test zeigt:
Ist das Kind bereit für die Schule?
Ihr Kind ist in der Schule aufgenommen?
Dann können Sie das Kind nach dem 31. Juli nicht mehr abmelden.