Was muss ich über die Bundestags-Wahl wissen?
Sie wollen wählen?
Dann müssen Sie:
- die deutsche Staats-Angehörigkeit haben
- mindestens 18 Jahre alt sein
im Wähler-Verzeichnis stehen.
Sie können nicht lesen?
Dann können sie eine Person zur Wahl mitnehmen.
Sie hilft Ihnen beim Lesen.
Sie haben eine Behinderung am Körper?
Dann können sie auch eine Person zur Wahl mitnehmen.
Die Hilfs-Person darf Sie nicht beeinflussen.
Das heißt:
Sie entscheiden alleine:
Wen möchte ich wählen?
Die Hilfs-Person muss die Wahl geheim halten.
Sie sind blind?
Oder Sie haben eine Seh-Behinderung?
Dann können Sie als Hilfs-Mittel eine Stimm-Zettel-Schablone mitnehmen.
Die Bundestags-Wahl ist am 23. Februar 2025.
Das Wahl-Amt macht eine Liste mit den Namen von den Wählern und Wählerinnen.
Die Liste heißt: Wähler-Verzeichnis.
Das Wahl-Amt druckt dann die Wahl-Benachrichtigungen.
Alle Wähler und Wählerinnen bekommen eine Wahl-Benachrichtigung.
Das ist ein Brief.
Darin steht:
- Wann die Wahl ist.
- Wo der Wahl-Raum ist.
- Ob der Raum barriere-frei ist.
- Wie die Brief-Wahl geht.
Sie haben bis zum 2. Februar 2025 keine Wahl-Benachrichtigung bekommen?
Dann melden Sie sich bitte bis zum 7. Februar 2025 beim Wahl-Amt.
Das Wahl-Amt ist im Ämtergebäude Süd.
Die Adresse ist:
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
Das Wahl-Amt ist im ersten Stock in Zimmer 1.27.
Der Eingang ist barriere-frei.
Sie können auch anrufen.
Die Telefon-Nummer ist: 0 91 19 74 0
Oder Sie schreiben eine E-Mail an: wahlen @ fuerth .de
Bringen Sie die Wahl-Benachrichtigung
am Wahl-Tag mit.
Sie können nur in Ihrem Wahl-Kreis wählen.
Das ist der Wahl-Kreis von Ihrem Wohn-Ort.
Die Wahl ist im Wahl-Lokal.
Die Adresse vom dem Wahl-Lokal steht in Ihrer Wahl-Benachrichtigung.
Meistens sind die Wahlen in Räumen von der Gemeinde.
Zum Beispiel in Rathäusern oder Schulen.
Die Wahl-Lokale haben von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Sie können auch in einem anderen Wahl-Lokal in Ihrem Wahl-Kreis wählen gehen.
Das müssen Sie aber beantragen:
Auf der Rück-Seite von der Wahl-Benachrichtigung ist ein Antrag.
Sie können den Antrag ausfüllen
Dann können Sie den Antrag an das Wahl-Amt schicken.
Dann bekommen Sie einen Wahl-Schein.
Damit können Sie in einem anderen Wahl-Lokal in Ihrem Wahl-Kreis wählen gehen.
Sie können den Antrag auch im Internet machen.
Das Formular finden Sie unter diesem Link in Alltags-Sprache.
Beim Wahl-Schein sind alle Unterlagen für die Brief-Wahl dabei.
Sie wollen mehr über die Brief-Wahl wissen?
Dann klicken Sie bitte hier.
In jedem Wahl-Lokal gibt es einen Wahl-Vorsteher.
Er leitet die Wahl.
Und es gibt in jedem Wahl-Lokal Wahl-Helfer.
Wahl-Helfer arbeiten ehrenamtlich.
Das sind die Aufgaben von den Wahl-Helfern:
- Sie führen die Wahl durch.
- Sie überprüfen die Wähler.
- Jeder Wähler soll seine Wahl-Benachrichtigung mitbringen.
- Und jeder Wähler soll seinen Ausweis mitbringen.
- Sie geben den Wählern die Stimm-Zettel.
- Sie schreiben sich auf:
Wer hat gewählt?
Damit keiner 2 Mal wählt. - Sie schreiben sich auch auf:
Wie viele Wähler sind zum Wählen gekommen? - Sie geben die Wahl-Urne frei.
Das heißt:
Erst dann können die Wähler ihre Stimm-Zettel in die Wahl-Urne hinein werfen. - Sie berechnen das vorläufige Wahl-Ergebnis.
Und sie geben das Wahl-Ergebnis an das Wahl-Amt weiter.
Alle Menschen müssen wählen können.
Das heißt:
Auch Menschen mit einer Behinderung vom Körper sollen in die Wahl-Lokale hineinkommen können.
Dazu sagt man:
Die Wahl-Lokale sind barrierefrei.
Hier finden Sie eine Karte.
Auf der Karte sehen Sie:
Diese Wahl-Lokale sind barriere-frei.
In den Wahl-Lokalen muss es Wahl-Kabinen geben.
Das sind Tische mit Wänden rundherum.
Darin können die Wähler ihre Stimm-Zettel ausfüllen und falten.
Ohne dass sie jemand sieht.
In der Wahl-Kabine soll es einen Schreib-Stift geben.
Der Wahl-Vorstand muss darauf achten:
Immer nur eine Person ist in der Wahl-Kabine.
Ausnahme:
- Der Wähler kann nicht lesen.
Dann dürfen 2 Personen in der Wahl-Kabine sein.
- Der Wähler hat eine Behinderung vom Körper.
Dann dürfen auch 2 Personen in der Wahl-Kabine sein.
Der Wähler braucht zum Beispiel Hilfe beim Ausfüllen und Falten von dem Stimm-Zettel.
- Babys dürfen auch mit in die Wahl-Kabine.
Bei der Bundestags-Wahl haben Sie 2 Stimmen.
Das heißt:
Sie dürfen auf dem Stimm-Zettel 2 Kästchen ankreuzen.
Es gibt die Erst-Stimme und die Zweit-Stimme.
Die Erst-Stimme steht auf dem Stimm-Zettel auf der linken Hälfte.
Da stehen die Bewerber von dem Wahl-Kreis.
Das sind die Wahl-Kreis-Bewerber.
Mit der Erst-Stimme können Sie einen Bewerber von Ihrem Wahl-Kreis wählen.
Der Bewerber mit den meisten Stimmen kommt direkt in den Bundestag.
Bei jedem Bewerber steht der Wohnort und der Beruf dabei.
Außerdem steht dort:
In welcher Partei ist der Bewerber?
Die Zweit-Stimme steht auf dem Stimm-Zettel auf der rechten Seite.
Die Zweit-Stimme hat die Farbe blau.
Damit können Sie eine Partei wählen.
Viele Zweit-Stimmen für eine Partei bedeuten:
Die Partei hat mehr Abgeordnete im Bundestag.
Man sagt dazu:
Sie hat mehr Sitze im Bundestag.
Unter dem Namen von jeder Partei stehen 5 Namen von Personen.
Das sind die ersten 5 Bewerber für diese Partei.
Haben Sie Ihren Stimm-Zettel ausgefüllt?
Dann falten Sie ihn zusammen.
Niemand darf sehen,
wen Sie wählen.
Werfen Sie den Stimm-Zettel dann in die Wahl-Urne.
Sie müssen zwei Kreuze auf dem Stimm-Zettel machen.
Ein Kreuz ist für die Erst-Stimme.
Ein Kreuz ist für die Zweit-Stimme.
Sie machen kein Kreuz auf dem Stimm-Zettel.
Das heißt:
Sie wählen niemanden.
Man sagt auch:
Sie enthalten sich.
Der Stimm-Zettel ist dann ungültig.
Er kann nicht beachtet werden.
Sie machen nur ein Kreuz auf dem Stimm-Zettel.
Dann ist nur das eine Kreuz gültig.
Bei der Bundestags-Wahl zählen diese Stimm-Abgaben nicht:
- Auf dem Stimm-Zettel ist kein Kästchen angekreuzt.
- Es ist nicht klar:
Was will der Wähler wählen?
Zum Beispiel:
Wenn das Kreuz zwischen 2 Kästchen ist.
- Wenn Sie etwas auf den Zettel schreiben.
Oder mehr als 2 Kästchen ankreuzen.
Bei der Brief-Wahl
Der Stimm-Zettel ist nicht im Stimm-Zettel-Umschlag vom Amt?
Dann zählt die Brief-Wahl nicht.
Mehrere Stimm-Zettel sind in einem Umschlag?
Dann gelten sie als ein Stimm-Zettel.
Aber nur wenn:
- das Gleiche angekreuzt wurde.
- nur ein Stimm-Zettel ausgefüllt worden ist.
Wurden verschiedene Kästchen angekreuzt?
Dann sind die Stimm-Zettel ungültig.
In der Stadt Fürth gibt es 98 Urnen-Wahl-Bezirke.
Und es gibt 50 Brief-Wahl-Bezirke.
Sie können die Wahl-Ergebnisse am 23. Februar 2025 sehen.
Das geht ab 18.30 Uhr abends.
Klicken Sie hier.
Heft einfach Politik: Bundestags-Wahlen
Es gibt ein Heft von “einfach Politik”.
In dem Heft geht es um die Bundestags-Wahlen.
Das Heft will Ihnen Mut machen.
Damit Sie wählen und mitbestimmen.
Das Heft erklärt:
- Was macht der Bundestag?
- Wie geht ein Wahl-Kampf?
- Wie kann ich wählen?
- Warum soll ich wählen?
Das Heft ist in einfacher Sprache.