Verfahrens-Lotsen
Hilfe für junge Menschen mit Behinderung
Bei der Stadt Fürth gibt es Berater und Beraterinnen.
Die Berater und Beraterinnen heißen: Verfahrens-Lotsen.
Die Verfahrens-Lotsen helfen jungen Menschen mit Behinderung.
Und sie helfen: Wenn die jungen Menschen vielleicht eine Behinderung bekommen.
Sie helfen auch den Familien von den jungen Menschen.
Die jungen Menschen und die Familien sollen wissen:
- Was sie für Hilfen bekommen können.
- Wie sie die Hilfen bekommen können.
Die Stadt Fürth will bessere Angebote für junge Menschen mit Behinderung machen.
Die Verfahrens-Lotsen helfen dabei.
Über die Arbeit von den Verfahrens-Lotsen
Wir beraten junge Menschen mit Behinderung vom Geist oder vom Körper.
Wir beraten auch ihre Familien.
Wir beraten:
- Junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr.
- Sie brauchen Hilfe bei der Eingliederung.
- Das steht im Sozial-Gesetz-Buch.
- Das ist ein Gesetz.
- Die kurze Form ist: SGB 8 oder SGB 9.
- Die Eltern von den jungen Menschen
- Oder die Erzieher und Erzieherinnen von den jungen Menschen
- Oder die gesetzlichen Betreuer und Betreuerinnen von den jungen Menschen.
Manche junge Menschen haben eine Behinderung.
Oder sie bekommen eine Behinderung.
Das heißt:
Sie können bald nicht mehr alles alleine machen.
Dann brauchen sie Hilfe.
Und ihre Familien brauchen Hilfe.
Es gibt viele Hilfen für die jungen Menschen und ihre Familien in Fürth.
Aber die jungen Menschen und ihre Familien wissen oft nicht:
- Wo kann ich Hilfe bekommen?
- Wer kann mir helfen?
Wir kennen uns gut aus in Fürth.
Deshalb helfen wir.
Wir erklären:
- Welche Hilfen gibt es?
- Wie können wir Ihnen helfen?
- Was steht in den Gesetzen über Hilfen für junge Menschen mit Behinderung?
Wir begleiten Sie zu Terminen.
Und wir helfen Ihnen dabei, Hilfen zu planen.
Sie müssen zum Beispiel einen Antrag für eine bestimmte Hilfe machen?
Dann können wir Ihnen auch dabei helfen.
Unsere Beratung ist unabhängig.
Das heißt:
Wir arbeiten für niemanden.
Unsere Beratung ist vertraulich.
Das heißt:
Niemand erfährt etwas über Sie.
Unsere Beratung ist kostenlos.
Wir fragen Sie:
- Was brauchen Sie?
- Was ist für Sie wichtig?
Wir suchen dann die richtigen Angebote für Sie.
Manche Kinder und Jugendliche haben eine Behinderung.
Oder sie bekommen eine Behinderung.
Dann bekommen sie Hilfe.
Die Hilfe heißt: Eingliederungs-Hilfe für Kinder und Jugendliche.
Die Hilfe ist für die Kinder und Jugendlichen.
Und die Hilfe ist für die Eltern.
Die Kinder und Jugendlichen bekommen die Hilfe von der Kinder- und Jugend-Hilfe.
Oder sie bekommen die Hilfe von der Eingliederungs-Hilfe vom Bezirk Mittel-Franken.
Im Juni 2021 gab es ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Kinder- und Jugend-Hilfe-Stärkungs-Gesetz.
Das kurze Wort ist: KJHG.
Das Gesetz soll die Hilfe für Kinder und Jugendliche besser machen.
Ab dem Jahr 2028 soll es eine neue Hilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung geben.
Die Hilfe soll dann in der Kinder- und Jugend-Hilfe sein.
Die Hilfe soll dann für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung sein.
Dann heißt die Hilfe auch: inklusive Lösung.
Oder: Hilfe aus einer Hand.
Die Verfahrens-Lotsen helfen dabei.
Wir haben schon oft mit Menschen gesprochen.
Und wir arbeiten oft mit anderen Stellen zusammen.
Deshalb können wir gute Tipps geben.
Wie können Sie Kontakt zu uns aufnehmen?
Sie haben Fragen?
Oder Sie brauchen Beratung?
Dann können Sie uns eine E-Mail schreiben.
Oder Sie rufen uns an.
Wir beraten Sie dann persönlich.
Wir haben Beratungs-Räume im Sozial-Rathaus von der Stadt Fürth.
Die Beratungs-Räume sind barrierefrei.
Wir können Sie auch zu Hause beraten.
Oder wir können Sie im Internet beraten.
Sie brauchen Hilfe bei der Kommunikation?
Dann sagen Sie uns das bitte vorher.