Sportstätten mieten
Die Stadt Fürth unterhält 27 Sporthallen und sechs Freisportanlagen, die an die Fürther Sportvereine vermietet werden können. Die Sportstätten stehen dem Vereinssport in der Regel von 17 bis 22 Uhr zur Verfügung.
Ablauf
Der Antrag zum Mieten einer Sportstätte ist durch den Hauptverein per Mail an sport einzureichen. Folgende Informationen sind im Antrag zu nennen: @ fuerth .de
- Verein
- Sportart
- Periodische (regelmäßige) oder terminliche (einmalige) Belegung
- Termin (Datum und Uhrzeit)
- Altersklasse (Kinder/Jugendliche oder Erwachsene)
- Belegtyp (Wettkampf, Turnier, Training, Lehrgang/Fortbildung, Freundschaftsspiel, Punktspiel, Kurs)
- Ungefähre Gruppengröße
- Gegebenenfalls Wunsch für bestimmte Sporthalle oder Sportplatz
- Ansprechperson
Das Amt für Sport und Gesundheitsförderung gibt schnellstmöglich Rückmeldung hinsichtlich möglicher Belegungsfenster.
Der Hauptverein wählt das gewünschte Belegungsfenster aus.
Das Amt für Sport und Gesundheitsförderung versendet die offizielle Nutzungsbestätigung. Die Nutzungsaufnahme darf erst erfolgen, wenn die schriftliche Nutzungsbestätigung vorliegt.
Regelungen zur Nutzung
Die Benutzungssatzung der Sportstätten der Stadt Fürth regelt die Nutzung, Vergabe, Überlassung etc. der städtischen Sporthallen und Sportplätze.
Die Sportstättengebührensatzung regelt die Gebühren bei Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen für die verschiedenen Nutzenden (Sportvereine und sonstige Organisationen).
Kontakt
Städtische Sportplätze
Städtische Sporthallen
Nachfolgend finden Sie die 27 Sporthallen im Fürther Stadtgebiet sortiert nach Einfachhallen, Zweifachhallen und Dreifachhallen. Mit einem Klick auf die jeweilige Hallenart gelangen Sie direkt zur Auflistung.