Blick von schräg oben auf das Fürther Rathaus

Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Fürth ist bestrebt, ihren Internetauftritt barrierefrei zu gestalten und in diesem Sinne kontinuierlich weiterzuentwickeln. Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung sind die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter www.fuerth.de

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 24.09.2024 zuletzt überarbeitet.

Die Stadt Fürth hat die Barrierefreiheit dieser Webseite mit Hilfe der Methode der BITV-Selbstbewertung geprüft.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente liegen derzeit auf der Internetseite der Stadt Fürth nicht in vollem Umfang barrierefrei vor. Die betreffenden Dokumente sind mit dem Zusatz "nicht barrierefrei" ausgezeichnet.
  • Verlinkungen auf externe PDF-Dokumente haben keine Zugänglichkeits-Ausweisung, da wir hierauf keinen Einfluss haben.
  • Videozugänglichkeit: Aktuell fehlen in den auf der Webseite eingebundenen Videos noch Audiotranskription und Untertitel. Wir arbeiten daran, die Informationen in bestimmten Videos auch als Text-Inhalt bereitzustellen. Außerdem kann bei einigen Videos die Fokussierung der Steuerelemente für Screenreader-Nutzer nicht problemlos erfolgen.
  • iFrames: Ein iFrame ohne zugänglichen Namen stellt eine Barriere dar. Auf die Barrierefreiheit des iFrame-Inhalts haben wir keinen Einfluss.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.fuerth.de aufgefallen? Dann senden Sie bitte eine E-Mail an webmasternoSpam@noSpamfuerthnoSpam.de. Auch für Verbesserungsvorschläge sind wir dankbar, die wir gern hinsichtlich der Umsetzung prüfen werden.

Sollten Sie wegen digitaler Barrieren nicht an die gewünschte Information gelangen, können Sie uns auch per Post oder telefonisch erreichen:

Stadt Fürth
Bürgermeister- und Presseamt
Hallstraße 2
90762 Fürth
http://www.fuerth.de
Telefon: (0911) 974-1201
[email protected]

Wir unterstützen Sie gerne.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß Paragraf 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind oder nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter infonoSpam@noSpamschlichtungsstelle-bggnoSpam.de.