Abfallrecht
Die Gesetzgeber von Bund und Ländern haben an die ordnungsgemäße Entsorgung von vor allem betrieblicher Abfälle eine Reihe von Anforderungen gestellt. Soweit nicht andere Behörden betraut sind, vollzieht die untere Abfallrechtsbehörde der Stadt Fürth die abfallrechtlichen Vorschriften.
Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben: Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen von gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlungen von Abfällen, Entgegennahme und Bestätigung von Anzeigen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen, Erteilung von Erlaubnissen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen, Vergabe von Erzeuger- Beförderer- Händler- und Maklernummern, Entgegennahme der Anzeigen von Erstaufbringungsflächen, Prüfung von Klärschlammaufbringungen auf landwirtschaftlichen Flächen und Erteilung von Gestattungen zur Bestellung von nicht betriebsangehörigen Abfallbeauftragten bzw. Abfallbeauftragten für Konzerne.
Ämtergebäude Süd
Öffnungszeiten
nach Vereinbarung
Hausanschrift
Schwabacher Straße 17090763 Fürth
Hinweis zur Barrierefreiheit
Barrierefreier Zugang über einen Aufzug im Hof (Zugang über Flößaustraße).
Barrierefreies WC: Barrierefreies WC im Erdgeschoss im Eingangsbereich
Behinderten-Parkplätze: zwei Behindertenparkplätze, Montag bis Freitag, von 7 bis 18 Uhr an der Ecke Flößau- und Schwabacher Straße.
Datenschutzhinweis
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- Abfallbeseitigungsanlagen; Beantragung der Durchführung eines Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens
- Abfallerzeugernummer; Beantragung
- Abfallrecht; Beratung von Gemeinden, Erteilgung von Auskünften und Erstellung von Stellungnahmen
- Abfallrecht; Vollzug
- Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Beantragung einer Erlaubnis
- Gemeinnützige und gewerbliche Sammlung; Anzeige
- Pflanzliche Abfälle; Anzeige der Beseitigung durch Verbrennung
- Schornsteinfegerarbeiten; Meldung bei Nichtveranlassung
Sachgebietsleitung Abfallrecht und Technischer Umweltschutz
Telefon: (0911) 974-1493
Telefax: (0911) 974-1463
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