Amtsvormundschaft und Beistandschaft (Fachdienst)
Die Fachkräfte der Beistandschaft beraten und unterstützen alleinerziehende Mütter bei der Feststellung der Vaterschaft und alleinerziehende Mütter und Väter bei der Regelung des Unterhaltes ihrer minderjährigen Kinder.
Die Beistandschaft erfolgt auf Antrag des Elternteils auf freiwilliger Basis und kann jederzeit auf Antrag beendet werden. Beurkundungen erfolgen ausschließlich in Fällen des § 59 Abs. 1 SGB VIII. Darunter fallen insbesondere Unterhaltsverpflichtungen, die Vaterschaftsanerkennung und die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge.
Ämtergebäude für den Sozialbereich
Öffnungszeiten
Mo 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
Di 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Hausanschrift
Königsplatz 290762 Fürth
Hinweis zur Barrierefreiheit
Haupteingang schwellenfrei. Alle Etagen des Sozialrathauses sind durch die zwei Aufzüge im Haus barrierefrei und können ohne Einschränkungen erreicht werden. Die Zugänge vom Aufzug in die jeweiligen Flure sind mit großen Türen versehen, die nicht automatisiert und händisch geöffnet werden müssen.
Behinderten-WC: Barrierefreies, öffentliches WC im Erdgeschoss, für Mitarbeitende im ersten und dritten Obergeschoss.
Behinderten-Parkplätze: Ein Parkplatz in der Henri-Dunant-Straße. Außerdem zwei Behinderten-Parkplätze in der Tiefgarage Sozialrathaus Henri-Dunant-Straße.
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