Amtsvormundschaft und Beistandschaft (Fachdienst)
Die Fachkräfte der Beistandschaft beraten und unterstützen alleinerziehende Mütter bei der Feststellung der Vaterschaft und alleinerziehende Mütter und Väter bei der Regelung des Unterhaltes ihrer minderjährigen Kinder.
Die Beistandschaft erfolgt auf Antrag des Elternteils auf freiwilliger Basis und kann jederzeit auf Antrag beendet werden. Beurkundungen erfolgen ausschließlich in Fällen des § 59 Abs. 1 SGB VIII. Darunter fallen insbesondere Unterhaltsverpflichtungen, die Vaterschaftsanerkennung und die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge.
Ämtergebäude für den Sozialbereich
Öffnungszeiten
Mo 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
Di 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Hausanschrift
Königsplatz 290762 Fürth
Hinweis zur Barrierefreiheit
Barrierefrei zugänglich, Haupteingang schwellenfrei, Aufzug vorhanden.
Behinderten-WC: Barrierefreie WCs im Erdgeschoss, ersten und dritten Obergeschoss.
Behinderten-Parkplätze: Ein Parkplatz in der Henri-Dunant-Straße.
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