Denkmalschutz (Bereich der Bauaufsicht)
Die Mitarbeitenden der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDS) sind verantwortlich für den Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes und damit für die Erteilung denkmalrechtlicher Erlaubnisse in Fürth.
Wer Baudenkmäler oder Teile davon beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen möchte, benötigt eine Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz. Das gilt für sämtliche Eingriffe und Änderungen am Baudenkmal selbst sowie am äußeren Erscheinungsbild baulicher Anlagen in Ensembles oder in der Nähe von Baudenkmälern.
Technisches Rathaus der Stadt Fürth
Öffnungszeiten
nach Vereinbarung
Hausanschrift
Hirschenstraße 290762 Fürth
Hinweis zur Barrierefreiheit
Barrierefrei über die Hirschenstraße zugänglich. Alle Etagen mit Aufzug erreichbar.
Behinderten-WC: Barrierefreies WC im ersten und vierten Obergeschoss sowie Erdgeschoss im Saalbau.
Behinderten-Parkplätze: Ein Parkplatz in der Hirschenstraße, in Höhe des Technischen Rathauses.
Datenschutzhinweis
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- Denkmalschutz; Anordnungen für Erhaltungsmaßnahmen
- Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern
- Denkmalschutz; Beantragung einer Zuwendung aus dem bayerischen Entschädigungsfonds
- Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege
- Denkmalschutz; Beratung von Denkmaleigentümern
- Fassadenpreis; Verleihung
- Heimatpflege; Bestellung einer Ortsheimatpflegerin/eines Ortsheimatpflegers
- Kreisheimatpflege; Informationen zur Bewahrung und Pflege des heimatlichen Kulturgutes
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