Eheschließung
Für eine Anmeldung einer Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate (gesetzliche Frist) vor dem geplanten Termin entgegengenommen werden.
Rathaus der Stadt Fürth
Öffnungszeiten
Mo 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
Di 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Die Abteilung Eheschließung des Standesamtes kann während der angegebenen Öffnungszeiten nur aufgesucht werden, wenn zuvor per Mail unter [email protected] ein Termin erbeten und vereinbart wurde.
Hausanschrift
Königstraße 8890762 Fürth
Hinweis zur Barrierefreiheit
Ein schwellenfreier Zugang ist nur über den Haupteingang, Königstraße 88, möglich. Hier gibt es einen Aufzug mit dem ausschließlich der zweite und dritte Stock barrierefrei erreicht werden kann.
Behinderten-WC: Behindertengerechtes WC im zweiten Stock (nur mit Euroschlüssel zugänglich). Öffentliches, barrierefreies WC im Rückgebäude.
Behinderten-Parkplätze: Ein Parkplatz in der Bäumenstraße nach Einmündung Brandenburger Straße.
Datenschutzhinweis
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Eheschließung für ausschließlich deutsche Staatsangehörige
Telefon: (0911) 974-1590
Telefax: (0911) 974-1595
ehenoSpam@noSpamfuerthnoSpam.deEheschließung für deutsche Staatsangehörige, Europäische Union und Türkei
Telefon: (0911) 974-1585
Telefax: (0911) 974-1594
ehenoSpam@noSpamfuerthnoSpam.deEheschließung mit Auslandsbeteiligung
Telefon: (0911) 974-1598
Telefax: (0911) 974-1594
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