Eheschließung mit Auslandsbeteiligung
Für eine Anmeldung einer Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate (gesetzliche Frist) vor dem geplanten Termin entgegengenommen werden. Für eine Eheschließung mit Auslandsbeteiligung bittet das Standesamt um ein Beratungsgepräch.
Rathaus der Stadt Fürth
Öffnungszeiten
Mo 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
Di 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Die Abteilung Eheschließung mit Auslandbeteiligung des Standesamtes kann während der angegebenen Öffnungszeiten nur aufgesucht werden, wenn zuvor per Mail unter [email protected] ein Termin erbeten und vereinbart wurde. Bitte geben Sie Ihr Anliegen und eine Telefonnummer an.
Hausanschrift
Königstraße 8890762 Fürth
Hinweis zur Barrierefreiheit
Ein schwellenfreier Zugang ist nur über den Haupteingang, Königstraße 88, möglich. Hier gibt es einen Aufzug mit dem ausschließlich der zweite und dritte Stock barrierefrei erreicht werden kann.
Behinderten-WC: Behindertengerechtes WC im zweiten Stock (nur mit Euroschlüssel zugänglich). Öffentliches, barrierefreies WC im Rückgebäude.
Behinderten-Parkplätze: Ein Parkplatz in der Bäumenstraße nach Einmündung Brandenburger Straße.
Datenschutzhinweis
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