Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes und wird immer dann tätig, wenn Jugendliche oder Heranwachsende eine Straftat begangen haben sollen.
Die JuHiS bietet den Jugendlichen und Heranwachsenden, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde, während des gesamten Verfahrens ihre Unterstützung an, klärt Fragen zum Strafverfahren und zur persönlichen Situation. Das Angebot richtet sich an Jugendliche (im Alter von 14 bis 17 Jahren) und deren Erziehungsberechtigte sowie an Heranwachsende (im Alter von 18 bis 20 Jahren) aus dem Stadtgebiet Fürth.
Ämtergebäude für den Sozialbereich
Öffnungszeiten
Mo 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
Di 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Hausanschrift
Königsplatz 290762 Fürth
Hinweis zur Barrierefreiheit
Barrierefrei zugänglich, Haupteingang schwellenfrei, Aufzug vorhanden.
Behinderten-WC: Barrierefreie WCs im Erdgeschoss, ersten und dritten Obergeschoss.
Behinderten-Parkplätze: Ein Parkplatz in der Henri-Dunant-Straße.
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