Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes und wird immer dann tätig, wenn Jugendliche oder Heranwachsende eine Straftat begangen haben sollen.
Die JuHiS bietet den Jugendlichen und Heranwachsenden, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde, während des gesamten Verfahrens ihre Unterstützung an, klärt Fragen zum Strafverfahren und zur persönlichen Situation. Das Angebot richtet sich an Jugendliche (im Alter von 14 bis 17 Jahren) und deren Erziehungsberechtigte sowie an Heranwachsende (im Alter von 18 bis 20 Jahren) aus dem Stadtgebiet Fürth.
Ämtergebäude für den Sozialbereich
Öffnungszeiten
Mo 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
Di 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Hausanschrift
Königsplatz 290762 Fürth
Hinweis zur Barrierefreiheit
Haupteingang schwellenfrei. Alle Etagen des Sozialrathauses sind durch die zwei Aufzüge im Haus barrierefrei und können ohne Einschränkungen erreicht werden. Die Zugänge vom Aufzug in die jeweiligen Flure sind mit großen Türen versehen, die nicht automatisiert und händisch geöffnet werden müssen.
Behinderten-WC: Barrierefreies, öffentliches WC im Erdgeschoss, für Mitarbeitende im ersten und dritten Obergeschoss.
Behinderten-Parkplätze: Ein Parkplatz in der Henri-Dunant-Straße. Außerdem zwei Behinderten-Parkplätze in der Tiefgarage Sozialrathaus Henri-Dunant-Straße.
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