Kirchenaustritt
Personen, die in Fürth ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, können den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft (Körperschaft des öffentlichen Rechts) in der Abteilung Kirchenaustritt des Standesamtes mündlich oder schriftlich erklären.
Rathaus der Stadt Fürth
Öffnungszeiten
Mo 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
Di 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Kirchenaustrittserklärungen sind nur nach vorheriger Onlinetermin-Vereinbarung möglich.
Hausanschrift
Königstraße 8890762 Fürth
Hinweis zur Barrierefreiheit
Ein schwellenfreier Zugang ist nur über den Haupteingang, Königstraße 88, möglich. Hier gibt es einen Aufzug mit dem ausschließlich der zweite und dritte Stock barrierefrei erreicht werden kann.
Behinderten-WC: Behindertengerechtes WC im zweiten Stock (nur mit Euroschlüssel zugänglich). Öffentliches, barrierefreies WC im Rückgebäude.
Behinderten-Parkplätze: Ein Parkplatz in der Bäumenstraße nach Einmündung Brandenburger Straße.
Datenschutzhinweis
Wenn Sie diese Karte ansehen, werden Informationen über Ihre Nutzung an den Anbieter ESRI übertragen und unter Umständen gespeichert. Weitere Informationen
Kirchenaustritt Sachbearbeitung I
Telefon: (0911) 974-1585
Telefax: (0911) 974-1594
besondere.beurkundungennoSpam@noSpamfuerthnoSpam.deKirchenaustritt Sachbearbeitung II
Telefon: (0911) 974-1591
Telefax: (0911) 974-1594
besondere.beurkundungennoSpam@noSpamfuerthnoSpam.deKirchenaustritt Sachbearbeitung III
Telefon: (0911) 974-1492
Telefax: (0911) 974-1594
kirchenaustrittnoSpam@noSpamfuerthnoSpam.deSeite teilen: