Kirchenaustritt

Personen, die in Fürth ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, können den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft (Körperschaft des öffentlichen Rechts) in der Abteilung Kirchenaustritt des Standesamtes mündlich oder schriftlich erklären.

Rathaus der Stadt Fürth

Blick auf das Hauptportal des Rathauses Fürth in der Königstraße 88.

Öffnungszeiten

Mo 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
Di 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Kirchenaustrittserklärungen sind nur nach vorheriger Onlinetermin-Vereinbarung möglich.

Hausanschrift

Königstraße 88
90762 Fürth

Hinweis zur Barrierefreiheit

Ein schwellenfreier Zugang ist nur über den Haupteingang, Königstraße 88, möglich. Hier gibt es einen Aufzug mit dem ausschließlich der zweite und dritte Stock barrierefrei erreicht werden kann. Bürgerinformation und Bürgeramt Mitte sind nicht barrierefrei erreichbar. Die vorhandene Stufe kann nur durch eine Rampe, die durch die Bürgerinfo angebracht wird,  überwunden werden.   

Behinderten-WC: Behindertengerechtes WC im zweiten Stock (nur mit Euroschlüssel zugänglich). Öffentliches, barrierefreies WC im Rückgebäude.

Behinderten-Parkplätze: Ein Parkplatz in der Bäumenstraße nach Einmündung Brandenburger Straße.

Datenschutzhinweis

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