Nachbeurkundung von im Ausland erfolgten Eheschließungen, Geburten und Sterbefällen
Deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können Personenstandsfälle (Geburt, Ehe, Sterbefall), die sich im Ausland ereignet haben, auf Antrag in dieser Abteilung des Standesamtes nachbeurkunden lassen.
Rathaus der Stadt Fürth
Öffnungszeiten
Mo 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
Di 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Hausanschrift
Königstraße 8890762 Fürth
Telefon: (0911) 974-1591
Telefax: (0911) 974-1594
Hinweis zur Barrierefreiheit
Ein schwellenfreier Zugang ist nur über den Haupteingang, Königstraße 88, möglich. Hier gibt es einen Aufzug mit dem ausschließlich der zweite und dritte Stock barrierefrei erreicht werden kann.
Behinderten-WC: Behindertengerechtes WC im zweiten Stock (nur mit Euroschlüssel zugänglich). Öffentliches, barrierefreies WC im Rückgebäude.
Behinderten-Parkplätze: Ein Parkplatz in der Bäumenstraße nach Einmündung Brandenburger Straße.
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