Staatsangehörigkeits- und Namensänderungsbehörde
Die Aufgaben der Staatsangehörigkeits- und Namensänderungsbehörde der Stadt Fürth umfassen beim Staatsangehörigkeitsrechts insbesondere die Entscheidung über Anträge auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung und die Feststellung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit. Im Bereich des Namensänderungsrechts entscheidet die Behörde über Anträge auf öffentlich-rechtliche Namensänderung aus wichtigem Grund.
Ämtergebäude Süd
Öffnungszeiten
Die Staatsangehörigkeits- und Namensänderungsbehörde kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden. Diese ist per E-Mail unter [email protected] sowie während der telefonischen Sprechzeiten montags von 8 bis 12.30 Uhr unter (0911) 974-2358 möglich.
Hausanschrift
Schwabacher Straße 17090763 Fürth
Hinweis zur Barrierefreiheit
Barrierefreier Zugang über einen Aufzug im Hof (Zugang über Flößaustraße).
Barrierefreies WC: Barrierefreies WC im Erdgeschoss im Eingangsbereich
Behinderten-Parkplätze: zwei Behindertenparkplätze, Montag bis Freitag, von 7 bis 18 Uhr an der Ecke Flößau- und Schwabacher Straße.
Datenschutzhinweis
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- Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung)
- Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
- Staatsangehörigkeit; Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Staatsangehörigkeit; Beantragung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit
- Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland
Dunkel, Leon
Sachgebietsleiter
Telefon: (0911) 974-2356
Telefax: (0911) 974-2344
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