Sterbefallbeurkundung
Das Standesamt Fürth beurkundet Sterbefälle von Personen, die im Stadtgebiet verstorben sind.
Nach dem Personenstandsgesetz ist jeder Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalls verpflichtet.
Rathaus der Stadt Fürth
Öffnungszeiten
Mo 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
Di 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Eine Sterbefallbeurkundung ist grundsätzlich bis spätestens 20 Minuten vor Ende der jeweiligen Öffnungszeit möglich.
Hausanschrift
Königstraße 8890762 Fürth
Hinweis zur Barrierefreiheit
Ein schwellenfreier Zugang ist nur über den Haupteingang, Königstraße 88, möglich. Hier gibt es einen Aufzug mit dem ausschließlich der zweite und dritte Stock barrierefrei erreicht werden kann.
Behinderten-WC: Behindertengerechtes WC im zweiten Stock (nur mit Euroschlüssel zugänglich). Öffentliches, barrierefreies WC im Rückgebäude.
Behinderten-Parkplätze: Ein Parkplatz in der Bäumenstraße nach Einmündung Brandenburger Straße.
Datenschutzhinweis
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