Liebe Fürtherinnen, liebe Fürther,
als es nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs darum ging, Deutschland eine politische Neuordnung zu geben, stand eine Tatsache klar im Mittelpunkt: Die Schwächen der ersten demokratischen Verfassung Deutschlands dürften sich keinesfalls wiederholen. Hatten diese doch maßgeblich der Nazi-Diktatur und daraus folgend den Gräueln des Zweiten Weltkriegs den Weg geebnet.
Oder um den damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer bei der Unterzeichnung des Grundgesetztes (GG) zu zitieren: “Heute, am 23. Mai 1949, beginnt ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes: Heute wird die Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eintreten. Wer die Jahre seit 1933 bewusst erlebt hat, der denkt bewegten Herzens daran, dass heute das neue Deutschland ersteht.”
75 Jahre Grundgesetz können wir also nun feiern. Und dies mit gutem Grund. Hat die aus 146 Artikeln bestehende Verfassung unserem Land und seinen Menschen seitdem viel Gerechtigkeit, Freiheit und Sicherheit vor staatlicher Willkür gegeben.
Vor allem die ersten 19 Artikel, die unsere Grundrechte umfassen – vom Schutz der Menschenwürde über das Recht der freien Meinungsäußerung bis hin zum Recht auf Asyl für politisch verfolgte Menschen – sind das unveräußerliche Fundament unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats. Darauf können wir uns seit nunmehr 75 Jahren verlassen.
Unser Grundgesetz ist seit seinem Inkrafttreten das unverzichtbare Fundament unserer Gesellschaft und das Symbol für die Stärke unserer Demokratie. Daran muss gerade auch in diesen schwierigen und unruhigen Zeiten festgehalten werden. Der 23. Mai ist somit ein Tag, auf den wir alle gemeinsam in Deutschland stolz sein und den wir feiern dürfen.
Ihr
Dr. Thomas Jung