Seit 10. Dezember 2021 ist das neue Bayerische Grundsteuergesetz in Kraft getreten, das alle Städte und Kommunen im Freistaat zwingend umsetzen müssen. Auch die Kleeblattstadt ist davon betroffen.
Neben der Umsetzung des Gesetzes, das jedes Grundstück gleich bewertet, egal ob es sich in Starnberg oder Hof befindet, hat sich die Stadt aber auch eine Einkommens-Neutralität auferlegt. Das bedeutet, dass Fürth nach der Reform genauso viel Geld aus Grundsteuereinnahmen erzielen will, wie es auch vor der Reform eingenommen hätte. Mit prognostizierten Einnahmen von 27,3 Millionen Euro und nach Auswertung der bisher erteilten Bescheide liegt der neue Hebesatz daher bei 660 Prozentpunkten. Bisher waren es 555. Im Vergleich: Die Stadt Nürnberg hat den Hebesatz auf 780 (vorher 555), die Stadt Stein auf 765 (vorher 450) und die Stadt Erlangen auf 625 (vorher 425) festgelegt.
Dabei kann es zu seltenen Extrem-Fällen kommen: Eine 15-fache Erhöhung ist ebenso möglich wie eine Reduzierung um 90 Prozent der Kosten. Die Kämmerei geht davon aus, dass rund 70 Prozent der Bescheide geringer ausfallen werden, etwa 0,8 Prozent gleich bleiben und 30 Prozent mit höheren Bescheiden rechnen müssen.
Wichtig für alle Grundstückeigentümer: Die Stadt Fürth erlässt die Grundsteuerbescheide auf Grundlage von Daten aus dem Finanzamt mit Stand 1. Januar 2022. Einsprüche gegen Bescheide müssen daher beim Finanzamt eingereicht werden.