Verkehr, Aktuelle News

Nachtfahrverbot in der Gustavstraße

Kraftfahrzeuge dürfen von 20 bis 6 Uhr nicht durch die Gustavstraße fahren.

Insbesondere in den sommerlichen Abendstunden herrscht seit jeher ein reger Verkehr in der Gustavstraße. Dem gebietet die Stadt Fürth nun Einhalt. Seit Freitag, 5. Juli, gilt in der Fürther Kneipenmeile von 20 bis 6 Uhr ein verkehrsrechtliches Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge. Davon betroffen ist auch die Waaggasse.

Bewohnerverkehr bleibt aber weiterhin zulässig.

In der Vergangenheit sorgte vor allem der motorisierte Individualverkehr (MIV) bei der Parkplatzsuche für unnötige, erhöhte Lärm- und Abgasbelastung. Hinzu kommen die "Poser"-Fahrerinnen und -fahrer, die mit lautem Motorengeräusch mehrmals auf und ab fahren, um gesehen zu werden. Dies ist nun nicht mehr möglich.

Das Durchfahrtsverbot dient aber nicht nur der Lärm- und Abgasminderung, sondern auch der Erhöhung der Verkehrssicherheit, kam es doch immer wieder zu brenzligen Situationen für den Fuß- und Radverkehr. Nunmehr können Besucherinnen und Besucher sicherer in der Gustavstraße flanieren.

Durch den Ausschluss des unnötigen Verkehrs steigt auch die Aufenthaltsqualität in den Außenbereichen der Gaststätten, Insgesamt erfährt das gesamte Quartier mit dieser Maßnahme eine Aufwertung. Gaststättenbesucherinnen und -besucher, die bereits tagsüber ihr Fahrzeug parken, müssen es bis 20 Uhr aus dem Sperrbereich entfernen.

Von der Sperrung unberührt bleibt der Liefer- und Kundenverkehr, sofern er zu den üblichen Ladenöffnungszeiten anfällt.

Das Durchfahrtsverbot gilt zunächst als Verkehrsversuch bis 31. Oktober 2025.

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