Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer in Bayern.
Die Steuerverwaltung hat mit Datum 10. Januar 2025 die neuen Grundsteuerbescheide verschickt, aus denen die nun zu zahlende Grundsteuer zu entnehmen ist. Grundlage für die Berechnung ist der Messbescheid des Finanzamtes, den jeder Steuerpflichtige bereits erhalten hat.
Wichtiger Hinweis: Bei der Erhebung der Grundsteuer ist die Stadt Fürth an die Feststellung des Finanzamtes gebunden. Sollten Sie also feststellen, dass die Angaben in Ihrem Grundsteuermessbescheid falsch sind, müssen Sie sich direkt an das zuständige Finanzamt wenden. Die Kontaktdaten stehen auf dem Messbescheid. Weitere hilfreiche Informationen sind unter https://www.grundsteuer.bayern.de/ zu finden. Weiterhin können Sie sich an die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Rufnummer 089/30700077 wenden.
Sollten Sie bisher weder einen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt noch einen Grundsteuerbescheid von der Stadt Fürth erhalten haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls direkt an das für Sie zuständige Finanzamt.
Weiterhin möchten wir Sie bitten, daran zu denken, dass bei der Bank erteilte Daueraufträge zu ändern sind. Wer der Stadtkasse eine SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss nichts veranlassen – diese werden automatisch angepasst.