Am Sonntag, 23. Februar, sind rund 86 500 wahlberechtigte Fürtherinnen und Fürther aufgerufen, bei der Bundestagswahl ihre Stimme abzugeben. Aufgrund der vorzeitigen Neuwahlen hat das Bundesinnenministerium eine Rechtsverordnung verabschiedet, die zu erheblich verkürzten Fristen bei der Wahlorganisation führt.
Auswirkungen auf Briefwahl
Gravierende Auswirkungen hat dies vor allem auch auf die Stimmabgabe durch Briefwahl, für die nur knapp zwei statt wie sonst vier bis fünf Wochen Zeit bleibt. Denn erst Ende Januar steht endgültig fest, wer für welche Partei zur Wahl antritt. Daher können auch erst ab diesem Zeitpunkt die Stimmzettel gedruckt und im Anschluss die Briefwahlunterlagen mit den Wahlscheinen versendet werden. Das Wahlamt der Stadt Fürth rechnet damit, dass dies ab Montag, 10. Februar, der Fall sein wird.
Stimmabgabe im Bürgeramt ab 10. Februar möglich
Da danach nur noch wenig Zeit bleibt, die Wahlbriefe zurückzusenden, weist die Behörde darauf hin, dass Wahlberechtigte die Möglichkeit haben, ab Montag, 10. Februar, Briefwahlunterlagen persönlich vor Ort im Bürgerzentrum Süd, Schwabacher Straße 170, zu beantragen und ihre Stimme gleich direkt während der folgenden Öffnungszeiten abzugeben:
Montag, 8 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 8 bis 15 Uhr, Donnerstag, 8 bis 16 Uhr und Freitag, 8 bis 12 Uhr.
Es stehen ausreichend Wahlkabinen und Wahlurnen zur Verfügung, so dass in der Regel eine schnelle und reibungslose Stimmabgabe möglich sein sollte.
Beantragung der Briefwahl
Wahlberechtigte Fürtherinnen und Fürther können bis spätestens Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen mit dem zur Stimmabgabe notwendigen Wahlschein beantragen. Liegt eine nachgewiesene plötzliche Erkrankung vor, verlängert sich diese Frist noch bis zum Wahltag um 15 Uhr.
Zur Beantragung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Beantragung über unser Online-Formular
- Zurückschicken des auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Vordrucks
- Schriftlicher Antrag per E-Mail (bitte Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.)
- Persönliche Vorsprache im Bürgeramt Süd, Schwabacher Straße 170
Wichtiger Hinweis: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Zurücksenden und Abgabe der Wahlbriefe
Um sicher zu gehen, dass Wahlscheine und die ausgefüllten Stimmzettel rechtzeitig das Wahlamt erreichen, appelliert die Stadt Fürth an alle Wahlberechtigten, die ihre Wahlbriefe per Post zurücksenden möchten, dies rechtzeitig und mehrere Tage vor dem 23. Februar zu tun.
Aufgrund der engen Frist empfiehlt die Stadt Fürth generell, die Umschläge mit den Wahlunterlagen in die Briefkästen des Bürgerzentrums Nord, Stadelner Hauptstraße 96, oder des Bürgerzentrums Süd, Schwabacher Straße 170, einzuwerfen. Während der Öffnungszeiten der Bürgerinformation im Rathaus (Montag, 7.30 bis 12 und 13 bis 16.30 Uhr, Dienstag, 8 bis 12.00 und 13 bis 15.30 Uhr, Mittwoch bis Donnerstag, 8 bis 12 Uhr) können diese auch dort abgegeben werden.
Verlorene oder nicht zugesandte Briefwahlunterlagen
Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, diese aber nicht erhalten oder verloren hat, kann noch bis spätestens Samstag, 22. Februar, 12 Uhr, einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen im Wahlamt, Ämtergebäude Süd, Schwabacher Straße 170, zweiter Stock, Zimmer 2.26 beantragen. Der Zugang ist barrierefrei, eine Kontaktaufnahme ist auch telefonisch unter der Rufnummer (0911) 974-30 00 oder per E-Mail an briefwahl möglich. @ fuerth .de
Eigenverantwortung
Die Stadt Fürth erinnert daran, dass nach dem Bundeswahlgesetz die Wählenden die Verantwortung dafür tragen, dass ihre Stimmzettel fristgerecht ankommen. Bei der Stadt Fürth müssen sie bis spätestens Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr, eingegangen sein.
Wahlbenachrichtigungen
Das Wahlamt versendet die Wahlbenachrichtigungsbriefe ab Montag, 27. Januar, per Post. Wahlberechtigte, die bis zum Samstag, 1. Februar, keine Unterlagen erhalten haben, werden gebeten, sich bis Freitag, 7. Februar, mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen.