Das Wahlamt der Stadt Fürth gewährt von Montag, 3., bis Freitag, 7. Februar, im Bürgerzentrum Süd (Schwabacher Straße 170, erster Stock, Zimmer 1.21 (barrierefreier Zugang) Einblick in die Wahlverzeichnisse für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar.
Öffnungszeiten:
Montag, 8 bis 18 Uhr, Dienstag, 8 bis 12 Uhr, Donnerstag, 7.30 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag, 7.30 bis 12 Uhr.
Wahlberechtigte erhalten bis spätestens am Sonntag, 2. Februar, eine Wahlbenachrichtigung mit einem Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer diese nicht erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann.