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Wichtige Informationen zur neuen Abwassergebühr

Mit einer optimierten Abwasserreinigung können wesentliche Verbesserung für Mensch und Natur in der Stadt erzielt werden. Die gesetzlich notwendigen Anforderungen bedeuten allerdings einen stetigen Ausbau der Kläranlage und des Kanalsystems. 

Die Stadtentwässerung Fürth (StEF) muss daher als kommunaler Eigenbetrieb nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG) arbeiten. Dies bedeutet, dass die Abwassergebühren kostendeckend und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kalkuliert werden müssen.

Ein Kalkulationszeitraum für die Gebührenberechnung beträgt vier Jahre. Der letzte Kalkulationszeitraum für die Niederschlagswassereinleitungsgebühren der Jahre 2021 bis 2024 endete zum 31. Dezember 2024. Aus diesem Grund mussten die Gebühren für den Zeitraum 2025 bis 2028 neu kalkuliert und berechnet werden. 

Ein Kalkulationszeitraum für die Gebührenberechnung beträgt vier Jahre. Der letzte Kalkulationszeitraum für die Niederschlagswassereinleitungsgebühren der Jahre 2021 bis 2024 endete zum 31. Dezember 2024. Aus diesem Grund mussten die Gebühren für den Zeitraum 2025 bis 2028 neu kalkuliert und berechnet werden. 

Die aktuelle Anpassung der Gebühr für die Einleitung von Schmutzwasser in die öffentliche Entwässerungsanlage ist die erste Gebührenerhöhung nach 19 Jahren. Die Einleitungsgebühren für das Niederschlagswasser, die ab dem 1. Januar 2006 mit 0,66 Euro festgesetzt werden mussten, wurden 2017 erst auf 0,59 und 2021 auf 0,47 Euro gesenkt. Im selben Zeitraum sind die Betriebskosten der StEF der allgemeinen Preisentwicklung folgend kontinuierlich gestiegen. Im Vergleich zu 2006 erhöhen sich die Gebühren also innerhalb von 19 Jahren nur um 30 Prozent. 

Bei der Betrachtung der Einnahmen- und Ausgabenberechnung ergaben sich weitere wesentliche Kostenunterdeckungen, insbesondere aus nachfolgenden Gründen:

  • der deutlich gestiegenen kalkulatorischen Abschreibungen, wie im Falle des Neubaus der mechanischen Reinigung über 28 Millionen Euro, die sowohl im ablaufenden, als auch im neuen Kalkulationszeitraum angesetzt werden muss und den jährlichen Investitionen ins Kanalnetz im siebenstelligen Bereich und
  • der Auflösung der Gebührenunterdeckung inklusive der Verzinsung (9,65 Millionen Euro, das entspricht beim Schmutzwasser 0,36 Euro/Kubikmeter).

Durch diese wesentlichen Kostenunterdeckungen ist die StEF gezwungen, zum 1. Januar 2025 die Gebühren für Abwasser und Niederschlagswasser zu erhöhen. Künftig wird beim Niederschlagswasser eine Gebühr von nun 0,87 Euro/Quadratmeter versiegelter Fläche und beim Schmutzwasser eine Gebühr in Höhe von 3,60 Euro/Kubikmeter berechnet. 

Um Fürther Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern die Möglichkeit zur Reduzierung der Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser zu ermöglichen, aber auch um die Stadt resilienter sowohl gegen Starkregen-Ereignisse wie auch Dürre-Perioden zu machen, wurde das Konzept "Schwammstadt" eingeführt. 
Hierbei werden auf Antrag der Eigentümerinnen und Eigentümer finanzielle Anreize in Form einer Ermäßigung der Regenwassergebühren für die Errichtung und den Bestand von Gründächern und dem Einbau von Zisternen, die mit einem Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung ausgeführt sind, gegeben.

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