Abfallerzeugernummer; Beantragung

Gewerbliche Abfallerzeuger, bei denen jährlich mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle anfallen, benötigen eine Abfallerzeugernummer.

Stand: 01.02.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

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Stadt Fürth - Abfallrecht

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

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