Abfallrecht; Vollzug

Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)

Stand: 05.03.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Stand: 25.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg

+49 821 9071-0

Webseite

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

+49 981 53-0

Webseite

Stadt Fürth - Abfallrecht

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-1497

Weitere Informationen

Seite teilen: