Abwasserentsorgung; Durchführung
Die Abwasserentsorgung wird von den Gemeinden und Städten oder kommunalen Abwasserzweckverbänden wahrgenommen.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Abwasser darf nur dann in Gewässer eingeleitet werden, wenn seine Beschaffenheit bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die bundeseinheitlich im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt und in der Abwasserverordnung konkretisiert sind.
Damit die Gemeinden und Städte das Abwasser erfassen und die Anforderungen einhalten können, regeln sie den Umgriff des zu kanalisierenden Gemeindegebiets sowie die Anforderungen an die Art und Beschaffenheit des von den Haushalten und den Gewerbebetrieben in die Kanalisation einzuleitenden Abwassers durch die gemeindliche Entwässerungssatzung. In der Beitrags- und Gebührensatzung wird die Finanzierung der Abwasseranlagen über (einmalige) Beiträge und (laufende) Gebühren geregelt. In denjenigen Bereichen des Gemeindegebiets, in denen keine öffentliche Abwasserkanalisation errichtet wird, ist die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung Aufgabe der Grundstückseigentümer und erfolgt meist über Kleinkläranlagen.
Haben Sie Fragen zur Abwasserbeseitigung (Kanalanschlussmöglichkeiten, Anschluss- und Benutzungszwang, Höhe der Beiträge und Gebühren, Abwasserreinigung, Ablaufwerte der Kläranlage etc.), so wenden Sie sich am besten zunächst an Ihre Gemeinde.
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs (BayernPortal)
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Art. 15 BayWG i.V.m. Art. 70 BayWG) für das Ableiten von Grundwasser während der Bauzeit
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis während der Bauzeit im Stadtgebiet der Stadt Fürth - Antrag auf Erteilung einer wasserrechtliche Erlaubnis Niederschlagswasser
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtliche Erlaubnis Niederschlagswasser
- Trink- und Abwasseranlage; Beantragung einer Härtefallförderung (BayernPortal)
- Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen; Mitteilung des Prüfergebnisses
- Niederschlagswasser; Informationen zur erlaubnisfreien Versickerung
- Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe
- Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
- Abwasserentsorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
- Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
- Abwasser; Zahlung von Entwässerungsbeiträgen
Stand: 05.03.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 30.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Stadtentwässerung Fürth
Erlanger Straße 10590765 Fürth
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