Alleinsorge; Beantragung einer Auskunft aus dem Sorgeregister

Das Jugendamt erteilt auf Antrag eine schriftliche Auskunft bezüglich des alleinigen Sorgerechts für die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratete Mutter.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)

Stand: 30.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Stand: 04.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Königsplatz 2
90762 Fürth

+49 911 974-1511

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