Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Stand: 04.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 06.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

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Stadt Fürth - Bürgerzentrum Mitte

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Stadt Fürth - Bürgerzentrum Süd

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+49 911 974-2323

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