Apothekenpflichtige Arzneimittel; Beantragung einer Erlaubnis für den Versand

Wenn Apotheken apothekenpflichtige Arzneimittel versenden wollen, benötigen sie dazu eine Erlaubnis.

Stand: 05.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

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