Aquakulturbetrieb; Beantragung einer Genehmigung oder Registrierung

Wenn Sie Fische züchten, halten oder hältner, haben Sie die Pflicht, Ihren Betrieb bei Ihrem zuständigen Veterinäramt unaufgefordert registrieren oder genehmigen zu lassen.

Stand: 03.01.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Veterinärwesen, Amtstierärzte

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-1472

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