Asylbewerber; Beantragung von Leistungen im Krankheitsfall

Asylbewerber erhalten im Krankheitsfall Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Stand: 14.05.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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Stadt Fürth - Asylbewerberhilfen

Königsplatz 2
90762 Fürth

+49 911 974-1761

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