Aufenthaltserlaubnis; Beantragung bei Beschäftigung nach der Westbalkan-Regelung

Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien können im Rahmen einer kontingentierten Sonderregelung eine Aufenthaltserlaubnis für jede Beschäftigung im Bundesgebiet erhalten.

Stand: 07.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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