Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum vorübergehenden Schutz

Kriegsflüchtlinge können eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz beantragen.

Stand: 14.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 12.12.2023 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

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90763 Fürth

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