Aufenthaltsgestattung; Erteilung und Beantragung der Verlängerung

Einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, ist grundsätzlich während des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)

Stand: 14.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 29.10.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

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Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

(0911) 943-0

Webseite

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Außenstelle Zirndorf

Rothenburger Straße 29
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(0911) 943-16610

Webseite

Stadt Fürth - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

(0911) 974-2350

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