Aufenthaltskarten und Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht; Beantragung

Freizügigkeitsberechtigten und daueraufenthaltsberechtigten Familienangehörigen von Unionsbürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind, wird eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte ausgestellt. Unionsbürger können eine Bescheinigung beantragen.

Stand: 26.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 04.03.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

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Stadt Fürth - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde

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90763 Fürth

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