Aufenthaltstitel; Abmeldung eines mitteilungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses

Arbeitgebende müssen bei der zuständigen Ausländerbehörde mitteilungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse abmelden.

Stand: 06.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-2350

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