Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung

Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)

Stand: 12.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Stand: 31.01.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Bauaufsicht, Planannahme und Information

Hirschenstraße 2
90762 Fürth

+49 911 974-3163

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