Beherbergungsstätte; Anmeldung

Ausländer müssen bei Unterkunft in einer Beherbergungsstätte, z.B. Hotel oder Pension, dort am Tag ihrer Ankunft einen besonderen Meldeschein für Beherbergungsstätten unterschreiben. 

Stand: 18.12.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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