Beschleunigtes Fachkräfteverfahren; Beantragung

Unternehmen und Fachkräfte aus Drittstaaten können - sofern ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt - das Einreiseverfahren durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren verkürzen. Unternehmen benötigen zur Beantragung die Vollmacht der ausländischen Fachkraft.

Stand: 21.05.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 28.11.2023 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

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