Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

Stand: 02.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Friedhofsverwaltung (Friedhof Fürth)

Erlanger Straße 97
90765 Fürth

+49 911 376518-71

Weitere Informationen

Seite teilen: