Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung

Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.

Stand: 12.04.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Friedhofsverwaltung (Friedhof Fürth)

Erlanger Straße 97
90765 Fürth

+49 911 376518-71

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