Beteiligungsbericht; Bereitstellung durch Kommune

Gemeinden, Landkreise und Bezirke müssen jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts erstellen, wenn ihnen mindestens fünf Prozent der Anteile eines Unternehmens gehören.

Stand: 08.12.2023 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Bezirk Mittelfranken

Danziger Str. 5
91522 Ansbach

+49 981 4664-0

Webseite

Stadt Fürth - Referat II - Finanzen, Personal, Organisation und Digitalisierung

Königstraße 88
90762 Fürth

+49 911 974-1021

Weitere Informationen

Seite teilen: