Betreuungswesen; Informationen zur behördlichen Betreuung

Die Betreuungsbehörde kann unter engen Voraussetzungen vom Betreuungsgericht selbst zum Betreuer bestellt werden.

Stand: 16.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Betreuungsstelle für Erwachsene

Kohlenmarkt 3
90762 Fürth

+49 911 974-1531

Weitere Informationen

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