Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung

Zur Deckung des privaten Brennholz-Eigenbedarfs können Sie sogenanntes Selbstwerberholz bei  kommunalen Waldbesitzern beantragen.

Stand: 21.10.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Forstbetriebe der Bayerischen Staatsforsten

Webseite

Stadt Fürth - Stadtförsterei

Heilstättenstraße 130
90768 Fürth

+49 911 7214-67

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