Brexit; Aufenthaltsanzeige für britische Staatsangehörige

Britische Staatsangehörige, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland wohnen und weiterhin in Deutschland wohnen bleiben, müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen.

Online-Verfahren

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Stand: 04.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-2350

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