Bundestagswahl; Einreichung eines Wahlvorschlags

Jede politische Partei kann einen Wahlvorschlag (Landeslisten- oder Kreiswahlvorschlag) einreichen. Kreiswahlvorschläge (auf Wahlkreisebene) können auch von einzelnen Wahlberechtigten oder Gruppen von Wahlberechtigten eingereicht werden.

Stand: 16.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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