Daueraufenthalt-EU; Beantragung der Erlaubnis

Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU" erhalten.

Stand: 30.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 04.03.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

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Stadt Fürth - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde

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90763 Fürth

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