Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für die Umwandlung

Sie können eine Ausnahme vom Verbot einer Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen in Ackerland oder Dauerkulturen beantragen.

Stand: 03.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

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