Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege

Zu denkmalpflegerischen Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern sowie beweglichen Denkmälern können durch das Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse gewährt werden.

Stand: 30.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)

Stand: 20.12.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Denkmalschutz (Bereich der Bauaufsicht)

Hirschenstraße 2
90762 Fürth

+49 911 974-3151

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